Anlagensicherheit

Die industrielle Anlagensicherheit und Störfallvorsorge zielt darauf ab das plötzliche Auftreten von Störfällen in Anlagen mit Gefahrenstoffen abzuwenden und die Störungsauswirkungen für Mensch und Umwelt zu minimieren. Diese Zielsetzung haben wir zu unserer Berufung gemacht und führen im Rahmen der Anlagensicherheit Prüfungen und Abnahmen von überwachungsbedürftigen Anlagen und Arbeitsmitteln durch. Zudem gehören die Erstellung von Dokumentationen und Gutachten zu unserem Leistungsspektrum. Folgende Prüfungsschwerpunkte und gutachterliche Tätigkeiten ergeben sich daraus:

Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen

Durch die Zusammenarbeit mit der TOS Prüf GmbH (Technische Organisation von Sachverständigen) dürfen wir überwachungsbedürftige Anlagen nach BetrSichV prüfen und abnehmen. Dazu zählen unter anderem:

  • Druckgeräte und Druckanlagen
  • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Lageranlagen für entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Flüssigkeiten
  • Füllstellen und Entleerstellen für entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Flüssigkeiten

2. Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Ebenfalls durch die Mitgliedschaft in der TOS Prüf GmbH gewährleistet, führen wir wasserrechtliche Prüfungen durch.

Dazu gehören wasserrechtliche Prüfungen vor Inbetriebnahme sowie wiederkehrende Prüfungen gem. VAwS.

3. Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen

Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind vor Inbetriebnahme und wiederkehrend alle 3 Jahre durch "zur Prüfung befähigte Personen" zu prüfen. Als Sachverständige für Explosionsschutz können wir Ihnen diese Befähigungen nachweisen und diese Prüfungen übernehmen.

4. Dokumentation und Gutachtenerstellung

Die von uns durchgeführten Dokumentationen dienen dazu, Schwachstellen und Gefahrenpotenziale der Anlagen aufzuzeigen und geeignete Maßnahmen zu unterbreiten, mit denen diese Gefahren minimiert werden können.

Zudem sind wir befähigt, für überwachungsbedürftige Anlagen, für die bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis beantragt werden muss, Sachverständigengutachten auszustellen.