Biogasanlagen

Die Explosionsgefahren in den Biogasanlagen resultieren aus dem hohen Methan-Anteil, welcher bei Verdünnung und gleichzeitiger Anwesenheit von Sauerstoff zündfähig wird. Kommt es zur Explosion, wird durch das Methan eine große Zerstörungskraft freigesetzt.

Daher gelten diese Anlagen auch als überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Somit haben die Betreiber die Pflicht Ihre Biogasanlagen regelmäßig überprüfen zu lassen.

Prüfungen vor der Inbetriebnahme sowie nach prüfpflichtigen Änderungen von Biogasanlagen:

  • Prüfung gemäß dem Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 29a BlmSchG) zu denen Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage von einer Behörde aufgefordert wurden
  • Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen und Betriebsmitteln in explosionsgefährdeten Bereichen vor Inbetriebnahme gem. § 15 (1) sowie Anhang 2 Abs. 3 Nr. 4.1 BetrSichV
  • Wasserrechtliche Prüfung über die Einhaltung wasserrechtlicher Anforderungen beim Umgang mit NawaRo, Gülle und Silagesickersäften

Wiederkehrende Prüfungen an Biogasanlagen

  • Prüfung gemäß dem Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 29a BlmSchG) zu denen Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage von einer Behörde aufgefordert wurden
  • Wiederkehrende Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen und Betriebsmitteln in explosionsgefährdeten Bereichen gem. § 16 (1) sowie Anhang 2 Abs. 3 Nr. 5.1 & 5.2 BetrSichV
  • Wasserrechtliche Prüfung über die Einhaltung wasserrechtlicher Anforderungen beim Umgang mit NawaRo, Gülle und Silagesickersäften